Zum Erwerb eines Grund­stückes im Tier­garten wird ein Gutbefund benötigt.

Gutbefunde

Zum Erwerb eines Grundstückes im Tiergarten wird ein Gutbefund benötigt. Es handelt sich hierbei um die Freigabe der vom Kaufinteressenten beabsichtigten Planung durch den eigens eingerichteten Gestaltungsbeirat für den Tiergarten.

Hierzu werden vom potenziellen Bauherren entsprechend aussagekräftige Unterlagen zur Prüfung und Beratung beim Gestaltungsbeirat eingereicht. Der erteilte Gutbefund wird zu einem wichtigen Bestandteil des Kaufvertrages.

Beispiele erteilter Gutbefunde:

Architekturtafel 01
Architekturtafel 02
Architekturtafel 03
Architekturtafel 04
Architekturtafel 05
Architekturtafel 06
Architekturtafel 07
Architekturtafel 08