im ver­nünftigen Maß Ansprüche stellen und effektive, verbindliche Gestaltungs­regeln formulieren

Wichtige Hinweise

Wohnen in einer neuen Dimension kann nicht gelingen ohne im vernünftigen Maß Ansprüche zu stellen und effektive, verbindliche Gestaltungsregeln zu formulieren.

Wer sich als Bauherr auf den Tiergarten einlässt, den erwartet ein Projekt, das sich erfrischend von dem derzeitigen „Standard“ von Neubaugebieten abhebt. Es wird gerade deshalb aber auch einiges von ihm abverlangt. Grundsätzlich ist es hilfreich, sich intensiv mit seinen Vorstellungen vom Wohnen und Leben auseinanderzusetzen und diese mit der Idee, die dem Tiergarten zu Grunde liegt, abzugleichen. Das Gestaltungshandbuch bzw. diese Internetseite geben Ihnen hierzu ausführliche Informationen.

Nachfolgend sind drei für das Bauen im Tiergarten sehr wichtige Punkte herausgehoben, weil sie essentiell für die Idee vom Tiergarten sind, aber vom potentiellen Bauherren möglicherweise in ihrer grundsätzlichen Bedeutung nicht gleich erkannt werden.

Bäume

Bäume sind im Tiergarten von sehr hoher Wichtigkeit: Schließlich soll sich schnell ein Gefühl von ‘Wohnen im Park’ einstellen. Bestandsbäume sind in aller Regel zu erhalten und von dem Bauherren besonders zu behandeln und zu schützen. Vom Architekten wird erwartet, dass sein Hausentwurf sich ernsthaft mit Bestandsbäumen des Baugrundstückes auseinandersetzt und er diese integriert. Wo Bäume tatsächlich in Einzelfällen nicht erhalten werden können sind große Ersatzpflanzungen – im Regelfall – am alten Standort vorzunehmen. Wer sich ein Leben mit und zwischen Bäumen nicht vorstellen kann, wird sich im Tiergarten auf Dauer kaum wohlfühlen (zu Bäumen finden Sie näheres im „Handbuch für den Bauherren“ unter „Ihr Gestaltungshandbuch“ auf Seite 66-69, sowie weitere Hinweise unter Gestaltungsregeln ab Seite 81).

Zu fällen einen schönen Baum
braucht’s eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht’s – Mensch bedenk es – ein Jahrhundert.

Eugen Roth

Hecken / Einfriedungen

In den allermeisten Baugebieten werden Straßen und Wege begrenzt und beherrscht durch eine unüberschaubare, fast unerschöpfliche Vielfalt von Hecken und Zäunen in allen möglichen Stilen und aus den verschiedensten Materialien. Wo diese ausnahmsweise fehlen, bestimmen in aller Regel auf den Grundstücken abgestellte Fahrzeuge diese Szenerie.

Diese unnötigen, überflüssigen und das Bild eines Gebietes abwertenden Aufgeregtheiten wollen wir im Tiergarten nicht wiederholen. Deshalb sind Mauern oder andere durchsichtverwehrende Materialien für Grundstückseinfriedungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Stattdessen sind einheitlich Hecken aus einheimischen Gehölzen mit einer Höhe von maximal 1,50 m zu pflanzen, die dafür sorgen, dass ein Flair entsteht, das an französische Parkanlagen oder an eine Gartenstadt erinnert. Damit dies erreicht werden kann, ist nicht zuletzt die Durchgängigkeit dieser Pflanzungen wichtig. Öffnungen/ Lücken in der Hecke sind deshalb für die Grundstückseinfahrt nur in einer Breite von 4,00 m maximal und zusätzlich für einen separaten Zugang (der mindestens 1,00 m Abstand zur Zufahrt haben muss) in einer Breite von maximal 1,00 m möglich (zu Hecken und Einfriedungen finden Sie näheres im „Handbuch für den Bauherren“ unter Ihr Gestaltungshandbuch auf Seite 61-65 und Seite 70-71, sowie weitere Hinweise unter Gestaltungsregeln ab Seite 81).

Bebaubare Flächen

Anders als in einem herkömmlichen Neubaugebiet haben Wohnhäuser im Tiergarten zu ihren Nachbargrundstücken einen Abstand, der auch tatsächlich unbebaut bleibt. Zu Straßen sind grundsätzlich 5,00 m Abstand, ansonsten mindestens 2,50 m Abstand von Bebauungen jeglicher Art, also auch von Garagen, freizuhalten. Statt einer faktischen Kettenbebauungsabfolge in Form von Garage, Haus, Garage, Garage, Haus usw. gibt es zwischen den Gebäuden ausreichend Abstand der für Grün, Luft und Blickbeziehungen sorgt. Wohnen im Park eben!

(Näheres hierzu finden Sie im „Handbuch für den Bauherren“ unter Ihr Gestaltungshandbuch auf den Seiten 40-43, sowie weitere Hinweise unter Gestaltungsregeln ab Seite 81)